Nicht jeder Bau im Garten erfordert eine Baugenehmigung. Kleinere Projekte können oft ohne langwierige Genehmigungsverfahren realisiert werden, wodurch Gartenbesitzer Zeit und Geld sparen. Allerdings variieren die Regelungen je nach Bundesland. Hier ein Überblick über baugenehmigungsfreie Bauten im Garten und die spezifischen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern.
Was sind baugenehmigungsfreie Bauten?
Baugenehmigungsfreie Bauten im Garten umfassen typischerweise:
- Gartenhäuser: Kleinere Gartenhäuser, die eine bestimmte Grundfläche und Höhe nicht überschreiten.
- Gewächshäuser: Für den privaten Gebrauch bestimmte Gewächshäuser.
- Terrassen und Pergolen: Offene oder überdachte Terrassen sowie Pergolen.
- Carports und Garagen: Kleine, freistehende Carports oder Garagen bis zu einer bestimmten Größe.
- Pools: Kleine Schwimmbecken und Aufstellpools.
- Zäune und Mauern: Grundstückseinfriedungen bis zu einer bestimmten Höhe.
Baugenehmigungsfreie Bauten nach Bundesland
Die Regelungen unterscheiden sich erheblich je nach Bundesland. Hier sind die Bestimmungen für die einzelnen Länder:
Baden-Württemberg
- Gartenhäuser: Bis zu 40 m³ umbauter Raum im Innenbereich, bis zu 20 m³ im Außenbereich.
- Carports: Bis zu 40 m² Grundfläche im Innenbereich.
Bayern
- Gartenhäuser: Bis zu 75 m³ umbauter Raum im Innenbereich, bis zu 50 m³ im Außenbereich.
- Carports: Bis zu 50 m² Grundfläche im Innenbereich.
Berlin
- Gartenhäuser: Bis zu 10 m² Grundfläche und maximal 3 m Höhe.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 30 m² Grundfläche.
Brandenburg
- Gartenhäuser: Bis zu 75 m³ umbauter Raum.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 50 m² Grundfläche.
Bremen
- Gartenhäuser: Bis zu 30 m² Grundfläche und maximal 3 m Höhe.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 30 m² Grundfläche.
Hamburg
- Gartenhäuser: Bis zu 30 m² Grundfläche und maximal 3 m Höhe.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 30 m² Grundfläche.
Hessen
- Gartenhäuser: Bis zu 30 m³ umbauter Raum im Außenbereich.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 50 m² Grundfläche.
Mecklenburg-Vorpommern
- Gartenhäuser: Bis zu 20 m² Grundfläche und maximal 3 m Höhe.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 30 m² Grundfläche.
Niedersachsen
- Gartenhäuser: Bis zu 40 m³ umbauter Raum.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 30 m² Grundfläche.
Nordrhein-Westfalen
- Gartenhäuser: Bis zu 30 m² Grundfläche und maximal 3 m Höhe.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 50 m² Grundfläche.
Rheinland-Pfalz
- Gartenhäuser: Bis zu 50 m³ umbauter Raum.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 50 m² Grundfläche.
Saarland
- Gartenhäuser: Bis zu 50 m³ umbauter Raum.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 36 m² Grundfläche.
Sachsen
- Gartenhäuser: Bis zu 50 m³ umbauter Raum.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 40 m² Grundfläche.
Sachsen-Anhalt
- Gartenhäuser: Bis zu 10 m² Grundfläche und maximal 3 m Höhe.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 50 m² Grundfläche.
Schleswig-Holstein
- Gartenhäuser: Bis zu 30 m³ umbauter Raum im Außenbereich.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 30 m² Grundfläche.
Thüringen
- Gartenhäuser: Bis zu 30 m³ umbauter Raum im Außenbereich.
- Carports: Genehmigungsfrei bis zu 40 m² Grundfläche.
Fazit
Baugenehmigungsfreie Bauten bieten eine hervorragende Möglichkeit, den eigenen Garten individuell zu gestalten, ohne aufwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Es ist jedoch wichtig, sich genau über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Planen Sie ein größeres Projekt, sollten Sie immer die örtlichen Bauvorschriften und gegebenenfalls einen Fachmann konsultieren.